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B2B-Nutzungsbedingungen

Fassung
1.5
Stand
26.10.2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter der Plattform ist:

  • Lieferdienst Solution
  • Inhaber: Lover Khabat Hama Aziz
  • Rechtsform: Einzelunternehmen
  • Reismühle 18, 22087 Hamburg, Deutschland
  • E-Mail: info@lieferdienst-solution.de
  • Telefon: 017684896308
  • USt-IdNr.: derzeit nicht vorhanden

Diese B2B-Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich für den Plattformvertrag mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, insbesondere mit Restaurantbetreibern. Verbraucher können diesen B2B-Plattformvertrag nicht abschließen.

Für die Nutzung der Plattform durch Kundinnen und Kunden einschließlich eines Kundenkontos gelten die gesonderten Kunden-Nutzungsbedingungen. Der Vertrag über Speisen, Getränke und gegebenenfalls deren Lieferung kommt zwischen dem jeweiligen Restaurant und dem bestellenden Kunden zustande.

Abweichende Bedingungen des Restaurants werden Bestandteil des Plattformvertrags nur, wenn Lieferdienst Solution ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

Das Restaurant sichert zu, ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit und zum Vertragsschluss für den angegebenen Betrieb berechtigt zu handeln.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Lieferdienst Solution stellt eine Online-Bestellplattform als Softwaredienst über das Internet bereit. Gegenstand des Vertrags ist die Nutzung dieser Plattform, nicht die Erbringung gastronomischer Leistungen.

Zum aktuellen Leistungsumfang gehören insbesondere:

  • Betreiberkonto mit Benutzerverwaltung und Rollen (Inhaber, Administration, Leitung, Personal, Buchhaltung)
  • Anlage und Verwaltung von Unternehmens- und Restaurantdaten
  • öffentliche Bestellseite je Restaurant mit eigener Adresse
  • Speisekartenpflege mit Kategorien, Artikeln, Varianten, Optionsgruppen und Optionen
  • Veröffentlichung der Speisekarte als unveränderliche Version
  • Pflege von Angaben zu Allergenen und Zusatzstoffen einschließlich wiederverwendbarer Zutatenbausteine
  • Öffnungs- und Bestellzeiten, Sonderzeiten sowie Betriebsstatus
  • Konfiguration von Lieferung und Abholung einschließlich Liefergebieten, Mindestbestellwerten und Liefergebühren
  • Entgegennahme, Anzeige und Statusverwaltung von Endkundenbestellungen einschließlich Annahme, Ablehnung, Zubereitung, Abhol-/Lieferstatus und Abschluss
  • Stornierung angenommener Bestellungen sowie technische Unterstützung bei Rückerstattungen bei Onlinezahlung
  • Rabattcodes, Bestellhistorie und einfache Auswertungen im Betreiberbereich
  • Anbindung eines Kassensystems über eine geschützte Schnittstelle, soweit vom Restaurant eingerichtet
  • Versand bestellbezogener E-Mails, soweit der E-Mail-Versand technisch eingerichtet ist

Der Leistungsumfang ergibt sich aus den jeweils tatsächlich freigeschalteten Funktionen der Plattform. Funktionen, die noch nicht freigeschaltet sind, werden nicht geschuldet. Eine Zusicherung künftiger Funktionen erfolgt nicht.

3. Rollenverteilung gegenüber Endkunden

Lieferdienst Solution wird nicht Verkäufer der Speisen oder Getränke und übernimmt keine Zubereitungs-, Liefer- oder Abholpflichten aus dem Vertrag zwischen Restaurant und Endkunde.

Davon getrennt erbringt Lieferdienst Solution gegenüber Endkunden eigene Plattformleistungen, insbesondere die Restaurantvermittlung und die Bereitstellung eines freiwilligen Kundenkontos. Hierfür gelten die Kunden-Nutzungsbedingungen. Die eigenen gesetzlichen und vertraglichen Pflichten von Lieferdienst Solution bleiben unberührt.

Auch Haftungs- und Erstattungsklauseln dürfen die Verantwortung des Restaurants nicht als pauschalen Ausschluss eigener Plattformpflichten darstellen.

Die Abschnitte 6 und 13 sind entsprechend angepasst: Die Verantwortung des Restaurants für seinen Vertrag mit dem Endkunden bleibt bestehen; eigene Pflichten von Lieferdienst Solution werden dadurch weder ausgeschlossen noch erweitert.

4. Allergene, Zusatzstoffe und Produktinformationen

Das Restaurant pflegt die Angaben zu Allergenen, Zusatzstoffen, Zutaten und Rezepturen eigenverantwortlich, vollständig und aktuell und bestätigt sie ausdrücklich im System.

Lieferdienst Solution prüft keine Rezepturen, keine Herstelleretiketten und keine tatsächlich eingesetzten Produkte. Lieferdienst Solution übernimmt keine Gewähr für die fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der vom Restaurant eingegebenen Angaben.

Änderungen an Rezepturen, Zutaten, Lieferanten oder eingesetzten Produkten sind vom Restaurant unverzüglich im System zu aktualisieren und erneut zu bestätigen. Die Plattform kann bestehende Bestätigungen bei kennzeichnungsrelevanten Änderungen als erneut prüfungsbedürftig markieren; die inhaltliche Prüfung bleibt Aufgabe des Restaurants.

Die von Lieferdienst Solution bereitgestellten neutralen Hinweistexte in der Kundenansicht ersetzen keine vollständige und richtige Kennzeichnung durch das Restaurant.

5. Endkundenbestellungen

Der Endkunde gibt seine Bestellung über die Bestellseite des Restaurants ab. Die Plattform übermittelt die Bestellung technisch an das Restaurant und stellt den jeweiligen Bearbeitungsstatus dar.

Über Annahme oder Ablehnung einer Bestellung entscheidet ausschließlich das Restaurant, bei aktivierter automatischer Annahme im Rahmen der von ihm selbst gewählten Einstellung. Die Plattform kann Fristen für die Annahme technisch abbilden; die fachliche Entscheidung verbleibt beim Restaurant.

Die technische Übermittlung durch Lieferdienst Solution begründet keinen eigenen Kauf- oder Liefervertrag zwischen Lieferdienst Solution und dem Endkunden. Eigene Plattformleistungen gegenüber Endkunden richten sich nach Abschnitt 3 und den Kunden-Nutzungsbedingungen.

6. Stornierung und Rückerstattung

Die Entscheidung über Stornierungen, Gutschriften und Rückerstattungen gegenüber dem Endkunden trifft das Restaurant. Die wirtschaftliche Verantwortung hierfür liegt beim Restaurant.

Lieferdienst Solution kann technische Funktionen zur Stornierung und zur Auslösung von Rückerstattungen bereitstellen. Durch die Bereitstellung oder Nutzung dieser Funktionen wird Lieferdienst Solution nicht Schuldner der Erstattung und übernimmt keine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Endkunden.

Unberührt bleiben die eigenen Pflichten von Lieferdienst Solution, die bereitgestellten Storno- und Erstattungsfunktionen technisch ordnungsgemäß, nachvollziehbar und entsprechend der Auslösung durch das Restaurant oder der vereinbarten automatischen Regeln (etwa bei Ablehnung oder Fristablauf vor Annahme) auszuführen und den Status wahrheitsgemäß anzuzeigen.

Pflichten von Lieferdienst Solution gegenüber Endkunden aus eigenen Plattformleistungen nach Abschnitt 3 bleiben ebenfalls unberührt.

7. Zahlungen der Endkunden

Welche Zahlungsarten angeboten werden, entscheidet das Restaurant im Rahmen der technisch verfügbaren Möglichkeiten. Derzeit stehen Barzahlung, Kartenzahlung bei Lieferung oder Abholung durch das Restaurant sowie – soweit für das Restaurant eingerichtet und freigeschaltet – Onlinezahlung über Stripe oder PayPal zur Verfügung.

Eine Onlinezahlung kann nur genutzt werden, wenn sie für das jeweilige Restaurant tatsächlich eingerichtet und freigeschaltet ist. In diesem Fall erfolgt die Zahlungsabwicklung über Stripe (Stripe Connect) oder PayPal über ein auf das Restaurant lautendes Konto beim jeweiligen Zahlungsdienstleister; es gelten zusätzlich dessen Bedingungen. Bei Ablehnung oder Fristablauf vor Annahme wird eine PayPal-Reservierung automatisch freigegeben bzw. für einen bereits eingezogenen Betrag automatisch eine vollständige Erstattung veranlasst.

Über die Erstattungsfunktion der Plattform kann eine Erstattung nur in voller Höhe der jeweiligen Zahlung veranlasst werden; ausgeführt wird sie durch den jeweiligen Zahlungsdienstleister. Meldungen des angebundenen Kassensystems nach Annahme der Bestellung lösen keine Stornierung oder Erstattung aus. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

Die Umsätze aus Endkundenbestellungen stehen wirtschaftlich dem Restaurant zu. Lieferdienst Solution behält keine prozentualen Anteile an diesen Umsätzen ein. Die vom Restaurant geschuldeten Plattformgebühren richten sich nach dem für das Restaurant vereinbarten Tarif gemäß Abschnitt 8; im Nutzungstarif fällt eine Gebühr je erstmals angenommener Bestellung an. Lieferdienst Solution erhebt gegenüber dem Endkunden keine eigene Plattformgebühr.

8. Vergütung

Für die Nutzung der Plattform fällt eine nutzungsabhängige Bestellgebühr an. Eine Grundgebühr und eine prozentuale Umsatzprovision werden nicht erhoben. Es gilt:

  • Bestellgebühr 0,29 € je Bestellung, die das Restaurant über die Plattform erstmals annimmt; dies gilt unabhängig vom Annahmeweg (manuell im Betreiberbereich, über ein angebundenes Kassensystem oder automatisch) und von der Zahlungsart des Endkunden
  • eine spätere Stornierung, Ablehnung nach Annahme oder Erstattung einer bereits erstmals angenommenen Bestellung lässt die Bestellgebühr unberührt; eine erneute Annahme derselben Bestellung löst keine weitere Gebühr aus
  • gezählt werden erstmalige Annahmen ab dem tatsächlichen Einrichtungstermin des Nutzungstarifs für den jeweiligen Standort
  • Höchstbetrag 269,00 € je Restaurant beziehungsweise Standort und Kalendermonat (Zeitzone Europe/Berlin); der Höchstbetrag gilt je Leistungsmonat
  • die genannten Beträge sind jeweils der vollständige Zahlbetrag; gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet; ein Umsatzsteuerausweis erfolgt nicht
  • keine Endkundengebühr von Lieferdienst Solution

Abgerechnet werden nur vollständig abgelaufene Kalendermonate. Eine Rechnung wird erst erstellt, wenn für einen Standort insgesamt mindestens 20 noch nicht berechnete Bestellungen aus abgelaufenen Monaten vorliegen; diese können aus mehreren Monaten stammen. Liegen weniger als 20 noch nicht berechnete Bestellungen vor, werden sie in den Folgemonat übertragen; eine Rechnung über 0,00 € wird nicht erstellt. Das Erreichen der 20. Bestellung innerhalb eines laufenden Monats löst keine sofortige Rechnung aus. Da der Höchstbetrag je Leistungsmonat gilt, kann eine Rechnung, die übertragene Monate enthält, insgesamt mehr als 269,00 € betragen.

Abweichend davon gilt bei Beendigung des Nutzungstarifs: Nach Ablauf des letzten Vertragsmonats werden alle bis zum Vertragsende erstmals angenommenen und noch nicht berechneten Bestellungen einschließlich übertragener Bestellungen aus früheren Monaten mit einer Schlussrechnung abgerechnet, auch wenn es weniger als 20 sind. Berechnet wird genau die gezählte Anzahl; eine Mindestgebühr oder Aufrundung erfolgt nicht. Bereits berechnete Bestellungen werden nicht erneut berechnet. Der Höchstbetrag gilt weiterhin je Leistungsmonat. Ergibt sich kein Betrag, wird keine Schlussrechnung erstellt.

Die Rechnung wird zunächst erstellt und dem Restaurant im Betreiberbereich bereitgestellt; unmittelbar danach wird der Einzug zu Lasten der vom Restaurant gesondert hinterlegten und ausdrücklich freigegebenen Zahlungsmethode veranlasst. Jede Rechnung ist mit ihrer Bereitstellung im Betreiberbereich sofort fällig. Eine gesonderte Vorankündigung mit Frist erfolgt nicht. Wann die Belastung auf dem Konto des Restaurants gebucht wird, richtet sich nach dem Zahlungsdienstleister und der kontoführenden Stelle. Schlägt ein Einzug fehl oder ist eine zusätzliche Bestätigung erforderlich, gilt die Nachfristregelung nach Abschnitt 12; ein automatischer erneuter Einzugsversuch wird nicht zugesagt.

Das Restaurant kann die Erlaubnis zum Einzug jederzeit in Textform an info@lieferdienst-solution.de widerrufen. Nach Eingang und Prüfung des Widerrufs stoppt Lieferdienst Solution weitere Einzüge für das Unternehmen. Bereits entstandene und künftig nach diesem Abschnitt entstehende Forderungen bleiben bestehen; sie werden gesondert in Rechnung gestellt und sind per Überweisung zu begleichen. Der Widerruf allein ist keine Kündigung und führt nicht zu einer Einschränkung des Zugangs.

Beträge unter 0,50 € werden nicht über die hinterlegte Zahlungsmethode eingezogen. Sie bleiben in voller Höhe geschuldet, werden gesondert in Rechnung gestellt und sind per Überweisung auf das in dieser Rechnung angegebene Konto zu begleichen. Ein Erlass oder eine Aufrundung erfolgt nicht.

Gebühren externer Zahlungsdienstleister, insbesondere Transaktionsgebühren für Endkundenzahlungen, sind in der Bestellgebühr nicht enthalten und werden unmittelbar zwischen dem Restaurant und dem Zahlungsdienstleister abgerechnet.

Bestehende Verträge über das feste monatliche Entgelt von 69,00 € je Standort bleiben unverändert bestehen; eine automatische Umstellung auf die Bestellgebühr erfolgt nicht. Das feste Entgelt von 69,00 € je Standort und Monat kann Lieferdienst Solution einzelnen Restaurants als Sonderangebot ausschließlich nach individueller Freigabe durch die Plattformadministration anbieten; ein Anspruch darauf besteht nicht. Für ein solches Sonderangebot gelten die dort vereinbarten Bedingungen.

Die nutzungsabhängige Abrechnung wird erst angewendet, sobald sie für das jeweilige Restaurant tatsächlich eingerichtet und freigeschaltet ist. Bis dahin entsteht aus diesem Abschnitt keine Zahlungspflicht.

9. Pilotbetrieb und Ausnahmen

Lieferdienst Solution kann einzelnen Betrieben eine interne Pilotfreischaltung gewähren. Eine solche Freischaltung ist eine freiwillige Einzelfallentscheidung; ein Anspruch auf einen kostenlosen Pilotbetrieb besteht nicht.

Während einer Pilotfreischaltung kann Lieferdienst Solution zeitweise auf die Abrechnung verzichten, soweit dies im Einzelfall ausdrücklich vereinbart ist. Eine Pilotfreischaltung kann von vornherein ein festgelegtes Ende haben und aus sachlichem Grund beendet werden.

Die Bezeichnung eines Betriebs als Pilot bedeutet für sich allein keine Befreiung von Gebühren. Der Nutzungstarif nach Abschnitt 8 gilt ab dem für den jeweiligen Standort eingerichteten Starttermin, auch während einer Pilotfreischaltung; ein abweichender Verzicht auf Gebühren gilt nur aufgrund ausdrücklicher Einzelvereinbarung. Bestehende vereinbarte kostenfreie Ausnahmen bleiben unberührt. Ein festes Entgelt nach individueller Freigabe beginnt erst nach dem technisch bestätigten gültigen Abonnementstatus. Nach dem Ende einer Pilotfreischaltung gelten die regulären Zugangs- und Abrechnungsregeln.

10. Pflichten des Restaurants

Das Restaurant verpflichtet sich insbesondere:

  • Unternehmens- und Restaurantdaten richtig, vollständig und aktuell zu halten
  • Preise, Steuersätze und Besteuerungsart korrekt zu pflegen
  • Lebensmittelinformationen einschließlich Allergenen und Zusatzstoffen korrekt zu pflegen und zu bestätigen
  • Liefergebiete, Liefergebühren, Mindestbestellwerte, Öffnungs- und Bestellzeiten sowie Verfügbarkeiten aktuell zu halten
  • nur tatsächlich angebotene Zahlungsarten zu aktivieren
  • Impressum, Datenschutzinformationen, Bestellbedingungen und sonstige gesetzliche Pflichtinformationen bereitzustellen und aktuell zu halten
  • Zugangsdaten geheim zu halten, Benutzerkonten nur berechtigten Personen zuzuordnen und Rollen sachgerecht zu vergeben
  • die Plattform nicht missbräuchlich zu nutzen und keine rechtswidrigen, irreführenden oder rechtsverletzenden Inhalte einzustellen
  • die zur Abwicklung erforderlichen Bestellungen ordnungsgemäß zu bearbeiten

Das Restaurant stellt Lieferdienst Solution von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung dieser Pflichten oder auf den vom Restaurant eingestellten Inhalten beruhen.

11. Verfügbarkeit und Wartung

Lieferdienst Solution bemüht sich um einen möglichst störungsfreien Betrieb der Plattform. Eine Verfügbarkeit von 100 % wird nicht geschuldet. Eine gesonderte Verfügbarkeitsvereinbarung (SLA) besteht nicht.

Wartungsarbeiten, technisch notwendige Anpassungen sowie Maßnahmen zur Abwehr von Sicherheitsrisiken können zu vorübergehenden Einschränkungen führen. Planbare Wartungen werden nach Möglichkeit in nutzungsarme Zeiten gelegt und, soweit zumutbar, vorher angekündigt.

Störungen, die auf Leistungen Dritter, auf der Infrastruktur des Restaurants oder auf höherer Gewalt beruhen, liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs von Lieferdienst Solution.

12. Einschränkung und Aussetzung

Lieferdienst Solution kann einzelne Inhalte oder Funktionen beschränken, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht. Dazu gehören insbesondere rechtswidrige oder erheblich vertragswidrige Inhalte, konkrete Sicherheitsrisiken, erheblicher Missbrauch sowie ein Zahlungsverzug nach erfolgloser angemessener Nachfrist.

Wir wählen eine zur Abhilfe geeignete und verhältnismäßige Maßnahme. Soweit vertretbar, erhält das Restaurant zuvor Gelegenheit zur Klärung oder Abhilfe.

Die konkrete Entscheidung wird dem Restaurant grundsätzlich vor oder spätestens mit Beginn der Einschränkung auf einem dauerhaften Datenträger begründet. Die Mitteilung benennt die betroffenen Leistungen, die maßgeblichen Tatsachen, die einschlägige Vertrags- oder Rechtsgrundlage und die Möglichkeiten zur Klärung.

Bei einer vollständigen Beendigung der Vermittlungsleistungen durch Lieferdienst Solution gilt zusätzlich Abschnitt 15.

Entfällt der Grund oder erweist sich die Maßnahme als unberechtigt, heben wir sie unverzüglich auf und stellen den vorherigen Zugang einschließlich des zulässigen Datenzugangs wieder her.

Gesetzliche Vorgaben zum Schutz vertraulicher Informationen und zu behördlichen Maßnahmen bleiben unberührt.

13. Haftung

Lieferdienst Solution haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz, und im Umfang einer übernommenen Garantie.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Restaurant regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Lieferdienst Solution haftet nicht für Inhalte, Angaben und Produktinformationen, die das Restaurant eingestellt hat, sowie nicht für die Erfüllung der Verträge zwischen Restaurant und Endkunde.

Für den Verlust von Daten haftet Lieferdienst Solution nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung eingetreten wäre. Die vorstehenden Begrenzungen gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen.

Die Regelung zu Inhalten und Verträgen des Restaurants betrifft nur dessen eigene Angaben und Leistungen. Sie schließt die Haftung von Lieferdienst Solution für die Verletzung eigener Pflichten – insbesondere aus Vermittlung, technischer Übermittlung, Kundenkonto, Datenschutz, Moderation sowie Datensicherung nach den vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen – nicht über die vorstehenden Absätze hinaus aus.

14. Änderungen der Plattform und der Bedingungen

Lieferdienst Solution kann die Plattform weiterentwickeln, soweit der vereinbarte Leistungszweck und die berechtigten Interessen des Restaurants gewahrt bleiben.

Vorgeschlagene Änderungen dieser Bedingungen teilen wir dem Restaurant auf einem dauerhaften Datenträger mit, insbesondere per E-Mail mit dauerhaft speicherbarem Text. Die Mitteilung enthält den vollständigen Änderungstext, den vorgesehenen Zeitpunkt und eine verständliche Erläuterung.

Änderungen werden grundsätzlich frühestens 15 Tage nach der Mitteilung wirksam. Erfordern sie technische oder geschäftliche Anpassungen des Restaurants, gewähren wir eine entsprechend längere angemessene Frist.

Das Restaurant kann den Vertrag vor Ablauf der Änderungsfrist kündigen. Eine kürzere Beendigung auf seinen Wunsch bleibt möglich.

Die Ankündigung einer Änderung ersetzt keine nach dem anwendbaren Vertragsrecht erforderliche Zustimmung. Schweigen gilt nicht allein aufgrund dieser Klausel als Zustimmung. Bestehende Vergütungsvereinbarungen werden nicht durch die bloße Veröffentlichung einer neuen Fassung geändert.

Von der Ankündigungsfrist weichen wir nur ab, soweit eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung ihre Einhaltung ausschließt oder eine unvorhergesehene und unmittelbar drohende Gefahr im Sinne von Art. 3 Absatz 4 der P2B-Verordnung eine sofortige Änderung erfordert. Grund und Umfang der Abweichung werden dokumentiert und mitgeteilt.

Rückwirkende Änderungen erfolgen nur, soweit sie gesetzlich vorgeschrieben oder für das Restaurant vorteilhaft sind.

15. Laufzeit und Vertragsende

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann monatlich zum Ende des laufenden Kalendermonats beziehungsweise – bei einem festen Entgelt nach individueller Freigabe – zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Beim Nutzungstarif wird bis zum Ende des Kalendermonats, zu dem gekündigt wurde (Zeitzone Europe/Berlin), weiter gezählt; die Plattform bleibt bis dahin im vereinbarten Umfang nutzbar. Für erstmalige Annahmen nach dem Vertragsende fallen keine Bestellgebühren an. Die Schlussrechnung richtet sich nach Abschnitt 8.

Mit Vertragsende endet der Zugang zu kostenpflichtigen Funktionen entsprechend dem Vertrags- und Abrechnungsstatus. Öffentliche Bestellseiten werden deaktiviert.

Gesetzliche Aufbewahrungsfristen sowie datenschutzrechtliche Löschpflichten bleiben unberührt. Eine bestimmte Frist für einen Datenexport oder eine über die gesetzlichen Pflichten hinausgehende Aufbewahrung wird nicht zugesagt, solange eine entsprechende Funktion nicht bereitgestellt ist. Das Restaurant ist gehalten, benötigte Unterlagen rechtzeitig vor Vertragsende zu sichern.

Beendet Lieferdienst Solution die gesamten Vermittlungsleistungen gegenüber dem Restaurant, teilen wir dem Restaurant die Entscheidung einschließlich ihrer konkreten Gründe mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden auf einem dauerhaften Datenträger mit. Eine darüber hinausgehende vertraglich vereinbarte Frist bleibt bestehen.

Die Mindestfrist entfällt nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen, insbesondere wenn eine rechtliche Verpflichtung ihre Einhaltung ausschließt, ein nach dem anwendbaren Recht zwingender Grund eine sofortige Beendigung rechtfertigt oder wiederholte Verstöße gegen die anwendbaren Bedingungen nachweislich zur vollständigen Beendigung führen.

In diesen Fällen erfolgt die Begründung grundsätzlich unverzüglich. Gesetzliche Ausnahmen von der Begründungspflicht bleiben unberührt; eine eigenständige Begründungspflicht nach dem Digital Services Act wird dadurch nicht ausgeschlossen.

Die Beendigung lässt bereits entstandene Zahlungsansprüche, gesetzliche Rechte und die vereinbarte Schlussabrechnung unberührt.

Die Einführung einer neuen Fassung erfolgt über eine Ankündigung nach Abschnitt 14 und führt nicht zu einer sofortigen Sperre des Zugangs; bestehende Annahmenachweise der Fassungen 1.4/1.1 bleiben ohne pauschales Ablaufdatum anerkannt. Die neue Fassung gilt für den jeweiligen Bestandsbetrieb erst nach tatsächlicher Mitteilung, Einhaltung der anwendbaren Frist und ausdrücklicher Annahme.

16. Ranking und Suchauswahl

Die Restaurantsuche zeigt teilnehmende Restaurants, die nach den für die Suche maßgeblichen Voraussetzungen berücksichtigt werden können. Nicht alle Restaurants einer Region nehmen an der Plattform teil.

Lieferung:

  • Angezeigt werden nur teilnehmende Restaurants, die Lieferung anbieten und deren Liefergebiet deine Adresse umfasst.
  • Bei Liefergebieten nach Entfernung prüfen wir je Suche höchstens die 15 nach Luftlinie nächsten Restaurants, deren größtes Liefergebiet (mit Zuschlag) deine Adresse erreichen kann. Weiter entfernte Restaurants können deshalb fehlen.
  • Zuerst erscheinen Restaurants, die gerade geöffnet sind, danach alle übrigen.
  • Innerhalb dieser Gruppen entscheidet die Entfernung: näher gelegene Restaurants stehen weiter oben. Bei Liefergebieten nach Entfernung zählt die berechnete Fahrstrecke, bei auf der Karte eingezeichneten Liefergebieten die Luftlinie.
  • Die Öffnung hat Vorrang vor der Entfernung. Ein geöffnetes Restaurant kann deshalb vor einem näher gelegenen, aber geschlossenen Restaurant stehen.
  • Bei exakt gleichen Werten legen wir keine weitere Reihenfolge fest.

Abholung:

  • Angezeigt werden teilnehmende Restaurants mit Abholung im Umkreis von 25 km Luftlinie, höchstens die 20 nächsten.
  • Zuerst erscheinen Restaurants, die gerade geöffnet sind, danach alle übrigen.
  • Innerhalb dieser Gruppen entscheidet die Entfernung (Luftlinie): näher gelegene Restaurants stehen weiter oben.
  • Die Öffnung hat Vorrang vor der Entfernung. Ein geöffnetes Restaurant kann deshalb vor einem näher gelegenen, aber geschlossenen Restaurant stehen.
  • Bei exakt gleichen Werten legen wir keine weitere Reihenfolge fest.

Bei exakt gleichen Werten ist keine weitere Reihenfolge festgelegt. Lieferdienst Solution bietet keine eigenen Restaurantangebote an und ist mit keinem teilnehmenden Restaurant wirtschaftlich verbunden. Eine Vergütung, ein Tarif oder ein Pilotstatus beeinflusst das Ranking nicht.

17. Datenzugang und unterschiedliche Behandlung

Das Restaurant erhält innerhalb seiner Berechtigungen Zugang zu seinen eigenen Unternehmens-, Standort-, Angebots- und Bestelldaten sowie zu den jeweils angebotenen Auswertungen und Abrechnungsunterlagen.

Es erhält keinen Zugang zu personenbezogenen Bestellungen anderer Restaurants oder zur restaurantübergreifenden Kontoansicht eines Kunden.

Lieferdienst Solution verarbeitet die für Plattformbetrieb, Vermittlung, Sicherheit, Support und eigene Abrechnung erforderlichen Daten. Im Übrigen richtet sich die Verarbeitung im Restaurantauftrag nach dem AVV.

Eine Weitergabe personenbezogener Kunden- oder Bestelldaten an andere Restaurants für deren Werbung erfolgt nicht. Dienstleister erhalten Daten nur für die beschriebenen Leistungen und in der hierfür erforderlichen Rolle.

Verfügbar sind insbesondere die Auswertungs- und Buchhaltungsübersichten im Betreiberbereich sowie – nach Freischaltung – ein Archivexport der auf der Plattform gespeicherten Bestellungen, Positionen, Optionen und Zahlungsstatus je Standort und Zeitraum mit Prüfsumme. Diese Exporte ersetzen keine Originalbelege anderer Systeme. Nach Vertragsende kannst du innerhalb von 30 Kalendertagen einen bereitgestellten Export anfordern. Während der Rückgabeabwicklung speichern wir die erforderlichen Daten nur eingeschränkt für diese Abwicklung. Anschließend richten sich Rückgabe, Löschung und weitere eingeschränkte Speicherung nach rechtmäßigen dokumentierten Weisungen und gesetzlichen Pflichten. Steuerlich aufzubewahrende Restaurantunterlagen werden nicht pauschal gelöscht. Gesetzliche Auskunfts-, Herausgabe- und Datenschutzpflichten bleiben unberührt.

Individuelle Festpreise, Nutzungstarife oder Pilotvereinbarungen können zu unterschiedlichen Vergütungs- und Zugangsvoraussetzungen führen. Maßgeblich ist die jeweilige Vereinbarung. Eine günstigere Vergütungs- oder Pilotvereinbarung führt nicht zu einer bevorzugten Suchplatzierung.

18. Inhalte, Meldungen und Moderation

Nicht zulässig sind insbesondere rechtswidrige Angebote und Inhalte, irreführende oder unzulässige Produktangaben, die Verletzung fremder Bild- und Kennzeichenrechte sowie Inhalte, die Rechte anderer Personen verletzen oder erhebliche Sicherheitsrisiken verursachen.

Wir prüfen konkrete Hinweise und behördliche Anordnungen und berücksichtigen dabei die Rechte der betroffenen Personen sowie Art, Schwere und Folgen eines möglichen Verstoßes.

Je nach Einzelfall können wir eine Berichtigung verlangen, einzelne Inhalte vorübergehend ausblenden, den Zugang dazu sperren oder bei erheblichen beziehungsweise wiederholten Verstößen Funktionen oder Konten beschränken. Wir wählen eine geeignete und verhältnismäßige Maßnahme.

In dringenden Fällen, insbesondere bei konkreten Gesundheits- oder Sicherheitsgefahren, können wir vorläufig handeln, bevor die Prüfung abgeschlossen ist.

Die inhaltliche Entscheidung über solche Maßnahmen trifft eine Person; eine allgemeine automatisierte Inhaltsprüfung findet nicht statt. Eine Meldung führt nie automatisch zur Entfernung eines Inhalts.

Hinweise auf rechtswidrige Inhalte nehmen wir über das Formular „Rechtswidrige Inhalte melden“ sowie unter info@lieferdienst-solution.de entgegen. Die Kontaktstelle nach Art. 11 und 12 DSA kommuniziert auf Deutsch und Englisch. Die Identität der meldenden Person geben wir dem betroffenen Restaurant grundsätzlich nicht bekannt.

Betroffene erhalten die gesetzlich erforderliche konkrete Begründung einschließlich der maßgeblichen Tatsachen, Grundlage und verfügbaren Rechtsbehelfe. Über info@lieferdienst-solution.de kann eine erneute Prüfung angeregt werden. Gesetzliche Beschwerde- und gerichtliche Rechtsschutzmöglichkeiten bleiben unberührt.

19. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ist das Restaurant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Hamburg. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.